Energetisches Heilen
„Spiritual healing“ aus dem Englischen ins Deutsche mit „Geistigem Heilen“ zu übersetzen, trifft nicht den wirklichen Kern der Bedeutung.
Das englische Wort „spirit“ umfasst in der deutschen Sprache viele Ausdrücke, die erst zusammen einen Eindruck des Gemeinten ergeben.
Worte wie: Animus, Geist, Seele, Lebenshauch, Verstand oder die Verve z.B. zusammen zeigen, wie breitbandig der Begriff verstanden werden kann und auch will.
Geistiges Heilen im Sinne göttlichen Heilens bedeutet auch im Wesentlichen „Heilung durch göttliche Energie“. Ein Heiler ist also kein Wahrsager oder ein mit magischen Ritualen arbeitender Mensch.
Es ist manchmal nicht einfach zu verstehen, dass bei einigen Menschen schwere, oft jahrelang bestehende gesundheitliche Probleme schon nach wenigen Behandlungen durch Handauflegen (energetischem oder geistigem Heilen) gemildert werden oder verschwinden können.
Dies wird nicht immer und bei jedem Menschen auf die gleiche Art geschehen.
Energetisches Heilen in Form von Übertragung der Kräfte und Energien durch die Hände oder durch Gedanken lindern manchmal spontan Schmerzen oder auch akute Beschwerden.
Geistiges Heilen ist aber nicht als Einbahnstraße zu verstehen, in dem der Patient dem Heiler die Verantwortung für seine Probleme und sein Leben überantwortet. Vielmehr ist es ein Zusammenspiel beider Seiten, in dem auch die Hilfesuchenden Verantwortung für sich selbst übernehmen, und die Lernaufgaben des Lebens annehmen und bewältigen müssen. Durch seine mediale Arbeit ist der Heiler in der Lage, dem Patienten genau diesen Weg erkennen zu lassen. Zu keinem Zeitpunkt wird der freie Wille des Hilfe Suchenden dabei eingeschränkt.
Leider darf ich nicht mehr auf das Thema Energieübertragung/Fernbehandlung hinweisen. Dies verbietet mir das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2006, in Kraft ab 6.8.2004.
Darin heißt es im § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Wer vorsätzlich oder fahrlässig für eine Fernbehandlung wirbt, handelt nach § 12 desselben Gesetzes ordnungswidrig.
Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht am 20. März 2007 mit dem Urteil AZ 1BvR 1226/06. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Fernbehandlung handele, sondern Regelungsgegenstand des HWG sei „nicht die Sicherstellung der Befähigung und der fachlichen wie charakterlichen Geeignetheit des Heilenden (…), sondern die besondere Schutzbedürftigkeit erkrankter oder älterer Menschen vor unangemessen beeinflussender Werbung.“
